18.11.2015
Am 01.01.2016 tritt das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 in Kraft. Im nachfolgenden Langtext stellen wir die insbesondere für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte relevanten Anpassungen des Untreue-Tatbestandes des § 153 StGB, die erstmalige gesetzliche Verankerung der "Business Judgement Rule" im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz sowie die neugefassten Bilanzdelikte näher dar.
RAA Mag. Jiří Belka
RA Mag. Reinhard Kollros
RA DDr. Alexander Hasch