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22.11.2016

NEWSLETTER 13-2016: GRENZÜBERSCHREITENDE SITZVERLEGUNG EINER GMBH NACH ÖSTERREICH

In der Entscheidung 6 Ob 224/13 d vom 10.04.2014 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Sitzverletzung grundsätzlich bejaht. Dabei bezieht sich der OGH auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in dessen Entscheidungen "Cartesio" (C-210/06) und "Vale" (C-378/10) und auf die darin entwickelten Grundsätze zur Sitzverlegung.
 

Ausführliches dazu bzw. welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, finden Sie nachstehend in unserem Newsletter.
 

RA Dr. Christian Hafner