10.12.2020
Schon bei der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens muss entschieden werden, ob ein Konkursverfahren oder aber ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung zu beantragen ist. Dabei ist eine Fortbestehensprognose, die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten, die Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens, sowie auch relevant, ob und in welchem Umfang überhaupt Zahlungen geleistet werden dürfen. Dabei sind auch (die vorübergehenden) Änderungen zu beachten, welche vom Gesetzgeber in Berücksichtigung der durch die Pandemie verursachten Auswirkungen normiert wurden.
Die näheren Details, welche Umstände dabei konkret zu beachten sind, finden Sie in unserem Newsletter.
RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Stephan Binder