03.12.2015
Bei Verletzungen arbeitszeitrechtlicher Vorschriften drohen für Geschäftsführer teils empfindliche Geldstrafen, da die Strafen für jeden betroffenen Mitarbeiter gesondert verhängt werden. Der Newsletter zeigt die Haftungsrisiken und die Möglichkeiten des Geschäftsführers auf, sich vor einer persönlichen Inanspruchnahme zu schützen.