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07.12.2016

NEWSLETTER 14-2016: EuGH ZU HYPERLINKS - VORSICHT VOR UNGEWOLLTEN URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN

Erstmals trifft der EuGH in dieser Entscheidung eine Unterscheidung zwischen Personen die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln – typischerweise also Privatpersonen – und solchen, die mit Gewinnerzielungsabsicht handeln und er verlangt von Letzteren, somit von Unternehmern, eine sorgfältige Prüfung aller verlinkten Inhalte, widrigenfalls von einer Urheberrechtsverletzung desjenigen der bloße Hyperlinks setzt, also selbst keinerlei Inhalte zur Verfügung stellt, ausgegangen wird.
 

Nähere Details dazu finden Sie in unserem aktuelle Newsletter.
 

RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA