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18.12.2015

NEWSLETTER 15-2015: DAS RECHNUNGSLEGUNGS-ÄNDERUNGSGESETZ 2014 (für Jahresabschlüsse ab 01.01.2016)

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) bringt maßgebliche Änderungen, welche bereits auf sämtliche Jahresabschlüsse ab dem 01.01.2016 anwendbar sein werden. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 ist daher weiterhin unter Anwendung der bisherigen Regelungen zu erstellen. Grundsätzlich ist keine rückwirkende Anwendung vorgesehen; es gibt einige wenige Ausnahmen, die jedoch unter Umständen wesentlich sein könnten. So sind beispielsweise die neu angepassten Schwellenwerte der Größenklassen für Gesellschaften (§ 221 UGB) rückwirkend anwendbar.
 

Im nachstehenden Langtext werden wir Ihnen die wichtigsten Aspekte der Umsetzung dieser Richtlinie durch das RÄG 2014 näher vorstellen und einige besonders relevante Punkte hervorheben, welche künftig bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu beachten sein werden.
 

RAA Mag. Jiri Belka
RA DDr. Alexander Hasch