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16.12.2016

NEWSLETTER 15-2016: ZUR ZULÄSSIGKEIT VON AUFGRIFFSRECHTEN

Aufgriffsrechte sind Regelungen, welche es den Aufgriffsberechtigten ermöglichen, bei Eintritt konkret definierter Voraussetzungen, die Geschäftsanteile eines oder mehrerer Gesellschafter zu übernehmen. Sie stellen in der gesellschaftsrechtlichen Praxis heutzutage Standardregelungen dar und finden sich in der weit überwiegenden Mehrzahl aktueller Gesellschaftsverträge von Gesellschaften mit mehrpersonaler Gesellschafterstruktur.

Nähere Details dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
 

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA