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Die (umfassenden) Pflichten des Treuhänders im BTVG

Edition:November 2014
Zeitschrift:Immobilien Magazin
Autor(en): Dr. Bernhard STEINDL

Kurzbeschreibung

Der Treuhänder nimmt bei Liegenschaftstransaktionen im BTVG eine zentrale Rolle ein. Das BTVG kommt zwingend zur Anwendung, wenn der Erwerber bereits vor Fertigstellung Zahlungen von mehr als EUR 150/m² an den Bauträger leisten muss; in diesem Fall ist verpflichtend ein Treuhänder zu bestellen. Dieser hat die ihm auferlegten Pflichten, die dem Schutz des Erwerbers dienen, strikt einzuhalten, um gegebenenfalls nicht selbst für etwaige Schäden des Erwerbers zu haften. Einige vor allem in der Praxis relevante Pflichten werden in Folge kurz dargestellt.

 

 

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