Haftung für fehlerhafte Anlegerberatung
Kurzbeschreibung
Beratungsprotokolle und Berateraussagen sind wichtige Beweismittel
In Zeiten fallender Kurse an den Märkten stellt sich vielfach die Frage, ob man als Anleger für die eingetretenen Verluste tatsächlich selbst gerade stehen muss oder ob diese Verluste nicht durch schuldhafte Unterlassungen eines Dritten verursacht wurden und daher von diesem zu tragen sind.
Unsere Fachgebiete zum Thema
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht