Edition: | Mai 2015 |
Zeitschrift: | anwalt aktuell |
Autor(en): | Mag. Johannes WOLFGRUBER, MBA |
GESCHÄFTSUNFÄHIGKEIT. Die meisten Stiftungsurkunden beinhalten Regelungen für den Fall des Ablebens des Stifters, doch nur wenige Stifter haben auch für den Fall des Eintrittes einer allfälligen Geschäftsunfähigkeit vorgesorgt.
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